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   BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22   

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https://dejure.org/2022,28893
BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22 (https://dejure.org/2022,28893)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2022 - 6 StR 332/22 (https://dejure.org/2022,28893)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2022 - 6 StR 332/22 (https://dejure.org/2022,28893)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 212 Abs. 1 StGB; § 22 StGB; § 24 Abs. 1 StGB
    Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Freiwilligkeit, Anstoß zum Umdenken von außen, Abstandnahme nach Einwirken eines Dritten; Rücktrittshorizont)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 156
  • StV 2023, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: erforderliche Feststellungen zum

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Täter nach seinem Vorstellungsbild noch weitere Ausführungshandlungen hätte vornehmen können und damit "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241; vom 22. August 2017 - 3 StR 299/17, NStZ-RR 2017, 335; vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170).

    Diese erfasst die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14; Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, aaO).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22
    Die Verneinung eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch erweist sich schon deshalb als durchgreifend rechtsfehlerhaft, weil das Landgericht keine Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung getroffen hat (vgl. zum "Rücktrittshorizont" BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22
    Diese erfasst die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14; Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, aaO).
  • BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Vortatverhalten; Verhältnis von minder

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22
    b) Im Falle einer erneuten Verurteilung wegen versuchten Totschlags wird das neue Tatgericht bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, die gebotene Prüfungsreihenfolge zu beachten haben (vgl. Urteil vom 9. Februar 2016 - 1 StR 415/16, NStZ-RR 2017, 168, 169; Beschluss vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, NStZ 2019, 409, 410; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1122 f.).
  • BGH, 03.04.2014 - 2 StR 643/13

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Voraussetzungen,

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Täter nach seinem Vorstellungsbild noch weitere Ausführungshandlungen hätte vornehmen können und damit "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241; vom 22. August 2017 - 3 StR 299/17, NStZ-RR 2017, 335; vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170).
  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 299/17

    Anforderungen an die Feststellungen zu einem fehlgeschlagenen Versuch bei

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Täter nach seinem Vorstellungsbild noch weitere Ausführungshandlungen hätte vornehmen können und damit "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241; vom 22. August 2017 - 3 StR 299/17, NStZ-RR 2017, 335; vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170).
  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (vorrangige Prüfung bei der

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22
    b) Im Falle einer erneuten Verurteilung wegen versuchten Totschlags wird das neue Tatgericht bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, die gebotene Prüfungsreihenfolge zu beachten haben (vgl. Urteil vom 9. Februar 2016 - 1 StR 415/16, NStZ-RR 2017, 168, 169; Beschluss vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, NStZ 2019, 409, 410; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1122 f.).
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22

    Versuchte räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont,

    Zur Bewertung eines Fehlschlags sind daher regelmäßig Feststellungen zur Tätervorstellung nach seiner letzten Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - 6 StR 332/22).
  • BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23

    Aufhebung der Schuldsprüche wegen versuchter räuberischer Erpressung

    Die Aufhebung der Schuldsprüche wegen versuchter räuberischer Erpressung erfasst nicht nur die tateinheitliche Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil T.        s (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - 6 StR 332/22), sondern auch die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil H.    s.
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